Bornkampsweg 25 Ahrensburg
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Grundstücksfläche: 1.605qmKaufpreis: 749.000€
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GRUNSTÜCKSDATEN
Kurzfristig bebaubar: Ja
Baugenehmigung: Nein
Erschließung: Erschlossen
Empfohlene Nutzung: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte
GRZ: 0,35
GFZ: 0,25
Verfügbar ab: sofort
OBJEKTBESCHREIBUNG
Wenn Sie Ihren Traum von einem eigenen Zuhause verwirklichen möchten, ist dieses traumhafte, ca. 1.605 qm große Grundstück, genau das richtige für Sie! Es liegt in einer kleinen Seitenstraße, in absolut ruhiger Lage in Ahrensburg.
Die Wohngegend zeichnet sich durch eine überwiegende Einzel- und Doppelhausbebauung aus größeren und schön eingewachsenen Grundstücken aus. Traumhafter Blick auf die Feldmark!
Für dieses Grundstück gilt der Bebauungsplan Nr. 71 der Stadt Ahrensburg. Demnach ist das Gebiet ausgewiesen als allgemeines Wohngebiet und kann in ein-vollgeschossiger Bauweise mit einem Einzel- oder Doppelhaus bebaut werden. Die GRZ ist mit 0,35 und die GFZ mit 0,25 ausgewiesen. Auf dem Grundstück befindet sich ein Altbestand, welcher durch den Käufer abgerissen werden müßte.
Das Grundstück ist voll erschlossen.
EIN TRAUMGRUNDSTÜCK MIT BLICK INS GRÜNE!
LAGE
Das in diesem Angebot vorgestellte Grundstück liegt in einer absoluten Traumlage in einer ruhigen Seitenstraße in Ahrensburg. Trotz seiner ruhigen Lage befinden sich alle Einkaufsmöglichkeiten sowie alle Einrichtungen des täglichen Lebens - wie z.B. Ärzte, Schulen, Kindergärten, öffentliche Verkehrsmittel u.s.w. - in der Nähe.
SONSTIGES
Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angaben richtig sind und das Grundstück bei Zugang dieses Angebotes noch frei verfügbar ist. Alle mit der Vertragsabwicklung verbundenen Kosten und Abgaben, wie Notar- und Gerichtsgebühren, sind vom Käufer zu zahlen. Für weitere Fragen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins, steht Ihnen Frau Langefeld gern unter 0171/7641861 zur Verfügung.
Provision für Käufer: 3% inkl. MwSt.
Die vom Käufer zu entrichtende Maklerprovison beträgt 3% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist bei Abschluss des Kaufvertages verdient und fällig und vom Käufer zu zahlen.